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Energieausweise:
Viele verlieren dieses Jahr ihre Gültigkeit

• Wer ist betroffen?

• Wann müssen Sie handeln?

• Wie ist der energetische Zustand Ihres Gebäudes?

• Bedarfs- oder Verbraucherausweis?

Betroffen sind Besitzer von Wohnhäusern, die 1966 oder später erbaut worden sind und deren Energieausweise Anfang 2009 ausgestellt worden sind. Die Ausweise laufen ab, da sie nur 10 Jahre gültig sind. Bei Verkauf, Verpachtung oder Vermietung benötigen Sie einen gültigen Energieausweis.

Die ersten Energieausweise von Nichtwohngebäuden laufen ab dem 1. Juli 2019 ab.

Unser Heizungsbaumeister und zertifizierter, staatlich anerkannter Energieberater, Thomas Müller, erstellt Energieausweise für Wohn- und Nichtwohngebäude und berät Sie hinsichtlich lohnender Modernisierungen.

Bedarfs- oder Verbrauchsausweis?

Ein Verbrauchsausweis basiert auf den Verbraucherwerten der Bewohner der vergangenen drei Jahre, während ein Bedarfsausweis den wirklichen energetischen Zustand des Gebäudes dokumentiert. Dazu analysiert der Energieberater den Zustand:

• der Gebäudehülle

• der Heizung/Lüftung

• der Warmwasserbereitung

• die Art des Energieträgers

Bei dieser Berechnung lassen sich Maßnahmen zu Sanierung erkennen, die den Zustand des Gebäudes verbessern und ihren Wert steigern können.